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Verkaufsbedingungen für Unternehmen

Bedingungen für Unternehmen

Die Bedingungen sind bei der niederländischen Handelskammer (KvK) unter der KvK-Nummer 69139652 hinterlegt

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN der Mood Company B.V. MIT SATZUNGSMÄSSIGEM SITZ IN EMMEN für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (Business to Business).

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Kaufverträge, Aufträge und die daraus hervorgehenden Lieferungen sowie für Werkverträge. Die Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich zurückgewiesen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen binden uns nur, wenn wir diese Abweichungen schriftlich bestätigt haben. Aus etwaig vereinbarten Abweichungen kann der Vertragspartner keine Rechte für künftige Geschäfte ableiten. Der niederländische Text der Allgemeinen Bedingungen ist der maßgebliche Text und hat Vorrang vor Übersetzungen dieser Allgemeinen Bedingungen. Unter „schriftlich“ ist in diesen Bedingungen zu verstehen: per Brief, per Telefax oder auf elektronischem Wege.

2. Zustandekommen von Verträgen

Unsere mündlich oder schriftlich abgegebenen Angebote sind freibleibend. Wir sind erst gebunden, nachdem wir eine Bestellung und/oder einen Auftrag schriftlich mittels einer Rechnung angenommen haben, auch wenn wir ein schriftliches Angebot abgegeben haben. Wir behalten uns das Recht vor, unser Angebot nach Annahme eines Angebots durch den Vertragspartner innerhalb von zwei Werktagen zu widerrufen. Der Abschluss verbindlicher Verträge ist der Geschäftsleitung vorbehalten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Vollmacht der Geschäftsleitung vor. Der Vertrag wird stets unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass sich aus den von uns eingeholten Informationen eine nach unserem Ermessen ausreichende Kreditwürdigkeit des Vertragspartners ergibt. Gezeigte oder überlassene Muster, Modelle, Abbildungen, Dokumentationen und sonstige Spezifikationen dienen lediglich der Veranschaulichung, ohne dass die betreffende Ware ihnen entsprechen muss.

3. Rechte des geistigen Eigentums

Wir behalten uns alle Rechte des geistigen Eigentums an den in unseren Angeboten und/oder Verträgen enthaltenen Angaben und/oder an den von uns zur Verfügung gestellten Modellen, Mustern, Zeichnungen, Abbildungen und/oder Gebrauchsanweisungen vor. Wir haften nicht für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrags zwischen uns und dem Vertragspartner begangen werden sollten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags mit uns begangen wurden, freizustellen.

4. Abweichungen in den Angaben

Wir sind nicht verantwortlich für geringfügige Abweichungen zwischen den von uns angegebenen und den tatsächlichen Nummern, Sorten, Maßen, Mengen, Farben, Abbildungen und/oder sonstigen Angaben, es sei denn, dadurch wird die technische und/oder ästhetische Ausführung der Waren wesentlich verändert. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware abzunehmen. Wir haften nicht für etwaige Schäden, die sich aus solchen geringfügigen Abweichungen ergeben. Abweichungen von weniger als 10 (zehn) Prozent gelten in jedem Fall als geringfügig.

5. Preise

Wir sind berechtigt, jede Änderung eines oder mehrerer kostenbestimmender Faktoren wie Transportkosten, Rohstoff- oder Materialpreise, Wechselkurse, Einfuhrzölle oder Umsatzsteuer, die sich auf die vereinbarte Leistung beziehen und nach dem Datum unseres Angebots bzw. nach Zustandekommen des Vertrags, jedoch vor der Lieferung eintreten, an den Vertragspartner weiterzuberechnen. Die Preise der von uns angebotenen bzw. verkauften Waren sind auf der Grundlage der Lieferung ab Werk, Emmen, Niederlande (EXW, Incoterms 2010) berechnet, ausschließlich Umsatzsteuer (BTW), Einfuhrzöllen und sonstiger behördlich auferlegter Abgaben und Steuern, sofern nicht schriftlich anders angegeben.

6. Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, gilt für jeden Auftrag eine Vorauszahlung von mindestens 50 %. Der Gesamtbetrag des Auftrags ist entsprechend den Rechnungsbeträgen spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen. Abzüge, Einbehalte, Aufrechnungen oder die Aussetzung der Zahlung durch den Vertragspartner sind nicht gestattet. Zahlungen des Vertragspartners dienen stets zunächst der Tilgung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und sodann der Begleichung der am längsten offenstehenden fälligen Rechnungen, selbst wenn der Vertragspartner angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht. Begleicht unser Vertragspartner den von ihm geschuldeten Betrag nicht rechtzeitig, schuldet er, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, auf den fälligen Betrag die gesetzlichen Zinsen für Handelsgeschäfte ab dem Fälligkeitsdatum dieses Betrags. Begleicht unser Vertragspartner den von ihm geschuldeten Betrag nicht rechtzeitig, ist er ferner verpflichtet, alle mit der Einziehung verbundenen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 (fünfzehn) Prozent des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch auf 250,00 € (zweihundertfünfzig Euro) festgesetzt. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, auf unser erstes Verlangen bei oder nach Abschluss des Vertrags (zusätzliche) persönliche oder dingliche Sicherheiten für die Erfüllung seiner (Zahlungs-)Verpflichtungen uns gegenüber zu stellen. Verweigert der Vertragspartner die verlangte Sicherheitsleistung, sind wir berechtigt, unsere Verpflichtungen auszusetzen und letztlich den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Mitwirkung ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet unseres Anspruchs auf Ersatz etwaiger uns entstandener Schäden.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns an den Vertragspartner gelieferten Waren vor, bis der Kaufpreis einschließlich Zinsen und Kosten für alle diese Waren vollständig bezahlt ist. Erbringen wir im Rahmen dieser Kaufverträge für den Vertragspartner von diesem zu vergütende Arbeiten, gilt der vorgenannte Eigentumsvorbehalt, bis der Vertragspartner auch diese Forderungen von uns vollständig beglichen hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt ebenfalls für die Forderungen, die wir gegen den Vertragspartner wegen der Nichterfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen uns gegenüber erwerben sollten. Solange unser vorgenanntes Eigentum fortbesteht, ist unser Vertragspartner nicht berechtigt, über die von uns gelieferten Waren zu verfügen und/oder sie zu veräußern und/oder zu belasten und/oder zu be- oder verarbeiten. Dem Vertragspartner ist es jedoch gestattet, die Waren im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zu verwenden bzw. zu verkaufen, mit der Maßgabe, dass wir, bis der Vertragspartner die Waren vollständig bezahlt und seine sonstigen Verpflichtungen aus gleichartigen Verträgen mit uns erfüllt hat, in die Rechte des Vertragspartners gegenüber dessen Abnehmern eintreten. Der Vertragspartner tritt diese Rechte in diesem Fall, soweit erforderlich, an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Dem Vertragspartner ist es jedoch nicht gestattet, die Waren im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zu veräußern, sobald er einen Antrag auf gerichtlichen Zahlungsaufschub (surseance van betaling) gestellt hat oder für insolvent erklärt worden ist.

Solange unser vorgenanntes Eigentum fortbesteht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferten Waren ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Mitwirkung auf Kosten des Vertragspartners von dem Ort, an dem sie sich befinden, zurückzuholen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der erforderlichen Sorgfalt und als unser Eigentum erkennbar aufzubewahren. Hat der Vertragspartner seinen Sitz in Deutschland oder Belgien und werden die von uns zu liefernden Waren tatsächlich in Deutschland oder Belgien an den Vertragspartner geliefert, so richten sich die sachenrechtlichen Folgen des Eigentumsvorbehalts an den an den deutschen bzw. belgischen Vertragspartner gelieferten und/oder zu liefernden Waren nach deutschem bzw. belgischem Recht. In diesem Fall finden die vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 7 keine Anwendung. Für den in Deutschland ansässigen Vertragspartner gelten diese als durch die Bestimmungen der Anlage 1 zu diesen Allgemeinen Bedingungen ersetzt. Für den in Belgien ansässigen Vertragspartner gelten folgende Bedingungen: „Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag kann der Verkauf von uns von Rechts wegen und ohne Mahnung als nichtig betrachtet werden. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises unser Eigentum. Alle Risiken gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die geleisteten Anzahlungen verbleiben uns als Ausgleich für mögliche Verluste beim Wiederverkauf.“

8. Lieferung

Die Lieferbedingungen werden für jedes Geschäft gesondert vereinbart. Alle Lieferbedingungen gelten gemäß den Incoterms 2010. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, die Waren in dem Zeitpunkt abzunehmen, in dem sie ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden. Nimmt der Vertragspartner die Waren nicht ab, befindet er sich im Verzug, und wir sind nach unserer Wahl berechtigt:

(a) die Waren auf Kosten und Gefahr unseres Vertragspartners mit einem Transportmittel unserer Wahl an die Adresse des Vertragspartners zu befördern (oder befördern zu lassen) oder die Waren auf Kosten und Gefahr unseres Vertragspartners einzulagern, oder

(b) den Vertrag ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Mitwirkung für aufgelöst zu erklären, unbeschadet unseres Anspruchs auf Ersatz des uns entstandenen Schadens bzw. entgangenen Gewinns, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen, berechnet ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung.

Das Vorstehende gilt unbeschadet der sonstigen uns zustehenden Rechte.

9. Lieferzeit

Eine von uns angegebene Lieferzeit gilt stets als Richtwert und nicht als Fixtermin. Wir geraten hinsichtlich der Lieferzeit erst in Verzug, nachdem uns der Vertragspartner schriftlich in Verzug gesetzt, uns dabei die Gelegenheit gegeben hat, innerhalb einer angemessenen Frist nachträglich zu liefern, und wir dem nicht nachgekommen sind. Die Lieferzeit beginnt nicht, bevor wir eine Bestellung und/oder einen Auftrag schriftlich angenommen haben, unser Vertragspartner uns alle für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Angaben bzw. Materialien zur Verfügung gestellt hat und wir die gegebenenfalls vereinbarte Vorauszahlung des Vertragspartners erhalten haben. Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass sich die Lieferung verzögert, verlängert sich die Lieferzeit um so viele Tage, wie die eingetretene Verzögerung gedauert hat. Wir haften nicht für Schäden infolge nicht rechtzeitiger Lieferung, wenn und soweit diese auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht in unseren Verantwortungs- und Risikobereich fallen, einschließlich der nicht (rechtzeitigen) Erfüllung durch Lieferanten. Nur bei einer erheblichen Überschreitung (mehr als 12 Wochen) der vereinbarten Lieferzeit ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, die Überschreitung ist auf höhere Gewalt zurückzuführen. Der Vertragspartner hat jedoch niemals Anspruch auf eine Vertragsstrafe oder Schadensersatz. Die nicht (rechtzeitige) Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung durch den Vertragspartner setzt unsere Lieferverpflichtung aus. Wir behalten uns das Recht vor, die Waren in Teilen zu liefern; in diesem Fall gelten die hierin beschriebenen (Zahlungs-)Bedingungen auch für jede Teillieferung.

10. Reklamationen

Unser Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Ablieferung zu prüfen, ob die Waren dem Vertrag entsprechen. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Reklamationen hinsichtlich der von uns gelieferten Waren innerhalb von 8 (acht) Tagen nach der Lieferung schriftlich bei uns einzureichen. Dies gilt ebenso für gelieferte, aber nicht bestellte Artikel. Handelt es sich um einen äußerlich nicht sichtbaren Mangel, ist unser Vertragspartner verpflichtet, Reklamationen hinsichtlich der von uns gelieferten Waren innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Feststellung des Mangels, jedoch in jedem Fall innerhalb von 3 (drei) Monaten nach der Lieferung schriftlich bei uns einzureichen.

Alle Reklamationen sind von unserem Vertragspartner unter Angabe der Auftrags-/Rechnungsnummer einzureichen. Beanstandungen von Rechnungen sind ebenfalls schriftlich einzureichen, und zwar innerhalb von 8 (acht) Tagen nach dem Rechnungsdatum. Werden Reklamationen nicht in dieser Weise rechtzeitig eingereicht, erlischt jeder Anspruch gegen uns. Eine Rücksendung von Waren ist nur möglich, wenn sich die Waren im Originalzustand und in unbeschädigter Verpackung befinden. Artikel, die nicht von uns stammen oder mit (Preis-)Aufklebern versehen sind, die nicht von uns angebracht wurden, sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Die zurückgesandten Waren müssen spätestens 1 (einen) Monat nach unserer Genehmigung der Rücksendung bei uns eingegangen sein. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Rücksendungen auf Kosten und Gefahr unseres Vertragspartners.

Folgende Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen:

  • Ausgelaufene/gestrichene Artikel (zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Anfrage durch uns);
  • Ausverkaufs- und Überbestandsartikel (Cut-out-Artikel);
  • Merchandise-Artikel

11. Garantie; Haftungsbeschränkung

Wir haften für die von uns gelieferten Waren nicht weiter oder anders als für Material- und/oder Konstruktionsfehler der Waren, die innerhalb von 3 (drei) Monaten nach dem Lieferdatum im Sinne von Artikel 8 zutage getreten sind, soweit solche Fehler die Tauglichkeit oder die Qualität der Waren erheblich mindern. Unsere Haftung aus diesem Artikel beschränkt sich auf die kostenlose Lieferung von Ersatzwaren (bzw. Ersatzteilen). Wir sind berechtigt, anstelle der Lieferung von Ersatzwaren die mangelhaften gelieferten Waren (bzw. Teile davon) instand zu setzen oder gegen Erstattung des entsprechenden Teils des Rechnungspreises zurückzunehmen. Für Waren, die uns von Dritten geliefert und von uns an unseren Vertragspartner weitergeliefert werden, auch wenn die von uns gelieferten Waren aus von Dritten an uns gelieferten Waren zusammengesetzt sind, gewähren wir unserem Vertragspartner dieselbe Garantie, jedoch keine weitergehende Garantie als die, die wir von unserem Zulieferer bzw. unseren Zulieferern erhalten haben. Unser Vertragspartner kann sich erst dann auf unsere Verpflichtungen aus diesem Artikel berufen, nachdem er alle seine Verpflichtungen aus dem mit uns geschlossenen Vertrag erfüllt hat. Sollten wir aus irgendeinem Rechtsgrund haften, ist unsere Haftung auf den Betrag des Rechnungswerts der betreffenden Waren ohne Steuern beschränkt, mit der Maßgabe, dass wir höchstens und ausschließlich bis zu einem Betrag von 5.000,00 € (fünftausend Euro) je Schadensfall haften. Eine Reihe zusammenhängender schadensverursachender Ereignisse gilt für die Anwendung dieses Artikels als ein Ereignis/Schadensfall. Wir haften niemals für den Ersatz immaterieller Schäden, Betriebsschäden, mittelbarer Schäden, entgangenen Gewinns oder sonstiger Folgeschäden. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit von uns gelieferten Waren bzw. erbrachten Arbeiten freizustellen.

12. Nichterfüllung

Kommt der Vertragspartner in irgendeiner Weise einer Verpflichtung uns gegenüber nicht nach oder besteht Grund zu der Befürchtung, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommen wird, sowie im Falle eines Antrags auf gerichtlichen Zahlungsaufschub, eines gewährten (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, eines Insolvenzantrags, eines Eigen- oder Fremdantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Liquidation oder der Einstellung (eines Teils) des Unternehmens des Vertragspartners, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte und ohne jegliche Schadensersatzpflicht berechtigt, den Vertrag bzw. die Verträge ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Mitwirkung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder die (weitere) Ausführung des Vertrags bzw. der Verträge auszusetzen.

13. Stornierung

Eine Stornierung eines Auftrags durch den Vertragspartner ist grundsätzlich nicht möglich. Storniert der Vertragspartner einen Auftrag dennoch ganz oder teilweise, gleich aus welchem Grund, können wir alle im Hinblick auf die Ausführung des Auftrags vernünftigerweise entstandenen Kosten (unter anderem Kosten für Vorbereitung, Teile, Lagerung und dergleichen) in Rechnung stellen, unbeschadet unseres Anspruchs auf Ersatz entgangenen Gewinns und sonstiger Schäden. Im Falle einer Stornierung schuldet der Vertragspartner außerdem Stornierungskosten. Diese betragen, je nach den von uns bereits erbrachten Lieferungen/Arbeiten, 30 % (dreißig Prozent) bis 100 % (hundert Prozent) des Auftragswerts, zuzüglich Umsatzsteuer (sofern anwendbar).

14. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Ausführung des Vertrags bis zum Ende der Situation höherer Gewalt auszusetzen oder den Vertrag, soweit er noch nicht ausgeführt ist, ohne gerichtliche Mitwirkung ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein.

Unter höherer Gewalt ist alles zu verstehen, was vernünftigerweise außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs eintritt, darunter – jedoch nicht ausschließlich –: Streik, Aussperrung, Blockade, Unruhen, Störung der öffentlichen Ordnung, Energiemangel, Störungen der Energieversorgung, Transportverbot, Brand, Transportunfall, Transport-/Zollverzögerung, Betriebsunfall, Krieg oder Kriegsgefahr, Naturkatastrophe, Überschwemmung. Höhere Gewalt liegt auch dann vor, wenn der betreffende Umstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war.

15. Anwendbares Recht; zuständiges Gericht

Auf diese Bedingungen und auf alle unsere Angebote und/oder Kaufverträge und/oder Werkverträge findet niederländisches Recht Anwendung, mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 7 dieser Allgemeinen Bedingungen. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das zuständige Gericht in Zwolle ist für Klagen zuständig, die von uns und/oder gegen uns erhoben werden, unbeschadet unseres Rechts, die Streitigkeit gegebenenfalls einem anderen zuständigen Gericht vorzulegen. Das Vorstehende lässt unser Recht unberührt, eine Entscheidung im Wege eines Schiedsverfahrens der Internationalen Handelskammer gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer durch einen Einzelschiedsrichter herbeizuführen. Schiedsort ist Emmen, Niederlande. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache geführt.

16. Verjährung

Ansprüche und Einwendungen, die auf Tatsachen gestützt sind, welche die Behauptung rechtfertigen würden, dass die gelieferte Ware nicht dem Vertrag entspricht, verjähren mit Ablauf eines Jahres nach der Ablieferung.

17. Umdeutung

Kann sich eine Partei nach Treu und Glauben (redelijkheid en billijkheid) auf eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen nicht berufen, so kommt dieser Bestimmung, soweit dies der Fall ist, hinsichtlich Inhalt und Zweck eine möglichst entsprechende Bedeutung zu, auf die sich berufen werden kann. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind bei der Handelskammer (Kamer van Koophandel) hinterlegt. Es gilt die zuletzt hinterlegte Fassung.